top of page

Ortsplanungsrevision Gossau

Ein weiterer Meilenstein der Ortsplanungsrevision Gossau ist geschafft. Vom 22. August bis am 31. Oktober 2024 steht die öffentliche Mitwirkung der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan & Baureglement) an.

Quelle: Stefan Rüedi


Die Stadt Gossau hat sich während des Erarbeitung der neuen Planungsinstrumente intensiv mit der Frage beschäftigt, wie Innenentwicklung, räumliche Qualität sowie möglichst klare und liberale Bestimmungen unter einen Hut zu bringen sind.

Das Baureglement musste vollständig neu entwickelt werden. Vertraute Regelungen wie die Ausnützungsziffer oder die Geschossregelung stehen künftig nicht mehr zur Verfügung.


Der Zonenplan unterscheidet Bauzonen und Nichtbauzonen. Das gesamte Gemeindegebiet wird nach Art und Ausmass der erlaubten Nutzung unterteilt. Zum Beispiel ist eine Wohnzone W14.8 für Wohngebäude mit einer maximalen Gesamthöhe von 14.8 m vorgesehen. An einigen Orten sind zusätzliche Regeln erforderlich, wie die Beschränkung von Detailhandelsflächen in den reinen Arbeitszonen, Anpassungsvorschriften oder Sondernutzungsplanpflichten.


Das Baureglement legt für jede Zone die Regelbauweise fest. Es enthält nur einen Teil der relevanten Bauvorschriften. Der andere Teil, wie Zonenvorschriften, Definitionen oder Verfahrensbestimmungen, ist bereits im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Die Bestimmungen des PBG werden im Baureglement nicht wiederholt, gelten aber zusätzlich.


Um die wesentlichen Neuerungen der neuen Rahmennutzungsplanung aufzuzeigen wurden verschiedene Erkärvideos sowie ein ausführliches Infoblatt produziert.



Quelle: Stadt Gossau


Weitere Infos und die Möglichkeit zur Mitwirkung sind unter der folgenden Webseite zu finden: https://rahmennutzungsplan.stadtgossau.ch 





Comments


bottom of page